Akteneinsicht

Kandidatinnen und Kandidaten oder deren gesetzlichen oder mandatierten Vertretungen, die im Hinblick auf eine allfällige Einsprache Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen möchten, haben dies der Prüfungskommission innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eröffnung des Prüfungsergebnisses mitzuteilen. Sie werden dann zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen eingeladen. Die Einsprachefrist beginnt in diesem Fall am ersten Tag nach der Einsichtnahme neu zu laufen.

Einsprache

Kandidatinnen und Kandidaten oder deren gesetzliche oder mandatierte Vertretungen können gegen das Ergebnis der Abschlussprüfungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dessen Eröffnung schriftlich und hinreichend begründet Einsprache bei der Prüfungskommission erheben.

Rekurs

Gegen einen Einspracheentscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Eröffnung Rekurs bei der Vorsteherin bzw. dem Vorsteher des Erziehungsdepartements angemeldet werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine Rekursbegründung einzureichen. Das Rekursverfahren ist im Falle einer Abweisung des Rekurses gemäss den kantonalen Gebührenvorschriften kostenpflichtig (i.d.R. CHF 400–700).